Rechtsprechung
BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2232 S. 1; ZPO § 415
Errichtung eines notariellen Testaments durch mündliche Erklärung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines öffentlichen Testaments durch mündliche Erklärung; Unfähigkeit des Erblassers zur eigenhändigen Unterschrift; Beweiskraft öffentlicher Urkunden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2232 Satz 1; ZPO § 415
Errichtung eines Testaments als öffentliche Urkunde gemäß § 415 Abs. 1 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Notare Bayern , S. 80 (Leitsatz und Auszüge)
BGB § 2232 Satz 1; ZPO § 415
Beweiswert notarieller Urkunden bei mündlich errichtetem Testament - Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 2232 S. 1; ZPO § 415
Errichtung eines notariellen Testaments durch mündliche Erklärung des letzten Willens
Verfahrensgang
- AG Laufen, 16.06.1997 - VI 427/96
- LG Traunstein, 29.09.1998 - 4 T 2406/97
- BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 456
- DNotZ 2000, 471
- FamRZ 2000, 1051
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- RG, 28.05.1914 - IV 12/14
Öffentliches Testament
Auszug aus BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98
In der Frage, ob der Tatbestand einer Testamentserrichtung durch mündliche Erklärung gemäß § 2232 Satz 1 BGB vorliegt, ist daher von der Beweiskraft der öffentlichen Urkunde gemäß § 415 Abs. 1 ZPO auszugehen (RGZ 85, 120/124; OLG Hamm OLGZ 1989, 20/23), und zwar nicht nur im Zivilprozeß, sondern auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit'.Die öffentliche Beurkundung besteht solange zu Recht, bis durch die etwa mögliche Aufklärung des Verlaufs der Verhandlung ihre Unrichtigkeit zur Gewißheit wird (RGZ 85, 120/125).
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98
Für die rechtswirksame Errichtung eines öffentlichen Testaments durch mündliche Erklärung des letzten Willens genügt es in diesem Falle, daß die Urkundsperson den Testamentsentwurf - der auch nach Angaben dritter Personen gefertigt sein kann - vorliest und der Erblasser die Frage, ob das Verlesene seinem willen entspreche, bejaht (BGHZ 37, 79/84 f.; BayObLGZ 1968, 268/272 f.; OGHZ 2, 45). - BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Testierausschluß Taubstummer
Auszug aus BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98
Die Bejahung muß nach dem Wortlaut des Gesetzes mündlich ausgesprochen sein (vgl. dazu BVerfG Beschluß vom 19.1.1999 NJW 1999, 1853/1855), also etwa durch das Wort "ja"; auch ein schwer verständliches "ja" genügt unter der Voraussetzung, daß es von den mitwirkenden Personen noch verstanden werden kann (Bay0bLGZ aa0; RGZ 108, 397/401; OGHZ 2, 45/48; 3, 383/388).
- BGH, 04.02.1955 - I ZR 105/53
Führung des Gegenbeweises gegen eine öffentliche Urkunde
Auszug aus BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98
Die gesetzliche Vermutung des § 415 Abs. 1 ZPO ist nicht widerlegt, solange nicht alle Möglichkeiten ausgeräumt sind, die irgendwie für die Richtigkeit des Inhalts der Urkunde sprechen (vgl. RGZ 131, 284/288 f.; BGHZ 16, 217/227). - RG, 25.09.1924 - IV 25/24
1. Mängel einer öffentlichen Urkunde. 2. Über die Erfordernisse eines durch …
Auszug aus BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98
Die Bejahung muß nach dem Wortlaut des Gesetzes mündlich ausgesprochen sein (vgl. dazu BVerfG Beschluß vom 19.1.1999 NJW 1999, 1853/1855), also etwa durch das Wort "ja"; auch ein schwer verständliches "ja" genügt unter der Voraussetzung, daß es von den mitwirkenden Personen noch verstanden werden kann (Bay0bLGZ aa0; RGZ 108, 397/401; OGHZ 2, 45/48; 3, 383/388). - RG, 05.02.1931 - VI 364/30
Wie kann der Beweis der Unrichtigkeit einer in einer öffentlichen Urkunde …
Auszug aus BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98
Die gesetzliche Vermutung des § 415 Abs. 1 ZPO ist nicht widerlegt, solange nicht alle Möglichkeiten ausgeräumt sind, die irgendwie für die Richtigkeit des Inhalts der Urkunde sprechen (vgl. RGZ 131, 284/288 f.; BGHZ 16, 217/227). - RG, 16.10.1939 - IV 10/39
1. Kann bei der Errichtung eines öffentlichen Testaments durch mündliche …
Auszug aus BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98
Der Vorgang der mündlichen Erklärung des letzten Willens und der Genehmigung der Niederschrift kann in der Praxis zusammenfallen, wenn bei der Testamentsaufnahme zulässigerweise ein vorher gefertigter Entwurf benutzt und dem Erblasser vorgelesen wird (RGZ 161, 378/380). - BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch …
Auszug aus BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98
Auf die Beschwerde gegen einen Vorbescheid kann das Beschwerdegericht den Vorbescheid aufheben und das Nachlaßgericht anweisen, einen Erbschein zu erteilen, der seiner Rechtsansicht entspricht; es kann aber nicht einen Erbscheinsantrag endgültig zurückweisen, weil es den Verfahrensgegenstand nicht erweitern darf (Bay0bLG NJW-RR 1992, 1223/1225). - BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93
Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid; …
Auszug aus BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98
ob das Nachlaßgericht hier einen Vorbescheid erlassen durfte, obwohl nur ein Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 vorlag, den das Nachlaßgericht für in vollem Umfang unbegründet hielt, kann dahinstehen; denn die gegensätzlichen Erbscheinsanträge der gesetzlichen Erben sind alsbald beim Nachlaßgericht gestellt worden (vgl. BayObLGZ 1994, 73/76). - OLG Frankfurt, 26.02.1990 - 20 W 66/90
Nachweis der Erbfolge gegenüber dem GBA
Auszug aus BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98
Sie haben eine freie Beweiswürdigung des Ergebnisses der Vernehmung des Notars und der Schreibzeugin vorgenommen, ohne zu beachten, daß ihnen dies durch die gesetzliche Beweisregel des § 415 Abs. 1 ZPO verwehrt war (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 717;… Stein/Jonas/Leipold § 415 Rn. 11). - OLG Hamm, 09.11.1988 - 15 W 198/87
Testamentserrichtung durch mündliche Erklärung eines praktisch Taubstummen
- OLG Hamm, 11.10.2012 - 15 W 265/11
Formgültigkeit eines unter Hinzuziehung eines durch das Testament beünstigten …
Soweit die Beteiligten zu 2) und 3) auch in der Beschwerdeinstanz die Rüge aufrechterhalten, dass der Schlussvermerk der notariellen Urkunde keine ausreichende Genehmigung der Erblasserin erkennen lasse, weil daraus nicht hervorgehe, dass die Erblasserin die Niederschrift mündlich zumindest mit einem "Ja" bestätigt habe, und sich hierzu auf eine Entscheidung des BayObLG vom 21.10.1999 (1Z BR 184/99 [richtig: 1Z BR 184/98 - d. Red.] ) berufen, übersehen sie Folgendes:.